Herzlich willkommen im Fernstudium!

Sie haben sich für ein Studium im zfh-Hochschulverbund entschieden – darüber freuen wir uns sehr!

Damit Ihnen der Start gut gelingt, haben wir einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen werden, sich schnell zurecht zu finden.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Studienbeginn – genießen Sie Ihre Studienzeit, feiern Sie Erfolge und knüpfen Sie viele Kontakte!

Die Fernstudienangebote im zfh-Verbund entsprechen dem Ansatz des Blended Learning, einem abwechslungsreichen Mix aus Selbststudium, digitalen Lernkomponenten und Präsenzveranstaltungen, die im virtuellen Raum oder am Standort der Hochschule stattfinden.

Keine Sorge, Sie müssen nicht einfach so ins kalte Wasser springen, Tutorinnen und Tutoren begleiten Sie virtuell und erleichtern es Ihnen, Übungsaufgaben im Selbststudium zu lösen, Semesterarbeiten zu erstellen und auftauchende Fragen zu klären. Darüber hinaus stellt eine Lernplattform die Vernetzung und den Austausch der Studierenden und Lehrenden untereinander sicher.

Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video

Die Zuständigkeit der Hochschulen umfasst alles, was mit dem Studium zu tun hat:

  • Inhalte der Studienmaterialien
  • fachlich-inhaltliche Studienberatung
  • Durchführung der Fernstudiengänge inkl. des Prüfungsrechts
  • Studiengangskoordination und Studienabläufe

Bei Fragen zu diesen Themen, insbesondere zu prüfungsrechtlichen Fragen und Noten, zur Anerkennung von Vorleistungen, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Bachelor- oder Masterthesis etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangskoordinatorinnen und -koordinatoren Ihres Studiengangs.

 

Die Zuständigkeit des zfh umfasst administrative Aufgaben wie:

  • allgemeine Information und Beratung
  • Bewerbungsverfahren, Zulassungen, Rückmeldungen und Gebühreneinzug
  • Studierendenverwaltung, Studienorganisation in Bezug auf Materialversand
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Studierendenverwaltung des zfh unter rueckmeldung@zfh.de.

Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich zu jedem weiteren Semester zurückmelden. Das geschieht über Ihren zfh-Online-Account. Die für das Folgesemester zu zahlenden Gebühren ergeben sich aus der Rückmeldung, da Sie mit der Rückmeldung auch die Belegung für das kommende Semester ausführen.

Die Rückmeldefristen sind für das

  • Wintersemester: Anfang Mai bis 30. Juni
  • Sommersemester: Anfang November bis 5. Januar


Studierende der Studiengänge der THM Technische Hochschule Mittelhessen beachten bitte, dass es hiervon abweichende Fristen gibt

Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Rückmeldung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen der zfh-Studierendenverwaltung unter rueckmeldung@zfh.de

Sollte es aus beruflichen oder persönlichen Gründen ggf. zu einer vorhersehbaren Verzögerung Ihres weiteren Studiums kommen (neue Arbeitsstelle oder Aufgaben, Auslandsaufenthalt, Krankheit, Geburt eines Kindes, etc.), kann auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise ein Urlaubssemester eingelegt werden – am besten nach Rücksprache mit der zfh-Studierendenverwaltung und den Betreuerinnen und Betreuern Ihres Studiengangs (es sind eventuell Prüfungsfristen zu beachten).
Während für Gasthörer/innen das Urlaubssemester kostenfrei ist, zahlen ordentliche Studierende den Sozialbeitrag ihrer Hochschule. Ausnahme: die Studiengänge der TH Mittelhessen; hier wird eine zusätzliche Urlaubssemestergebühr erhoben. In einem Urlaubssemester können Sie nicht an Veranstaltungen und Prüfungen teilnehmen.

Sollten Sie einmal im laufenden Semester mit der Bearbeitung des Lernstoffes nicht fertig geworden sein und konnten ggf. nicht an den Prüfungen teilnehmen, etc., kann in Absprache mit Ihrem Studiengang und mit uns zu reduzierten Gebühren in der Regel ein Wiederholungssemester eingelegt werden; Sie erhalten im Folgesemester kein neues Material, haben aber die Möglichkeit, an allen Präsenz- und Prüfungsterminen zu den vorhergegangenen Lehrbriefen teilzunehmen.

Da die Hochschulen teilweise unterschiedliche Regelungen haben, gelten im Einzelnen immer die Bestimmungen der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.

Je nach Fernstudiengang und Ihren persönlichen Vorkenntnissen liegt der Zeitaufwand, den Sie für Ihr Fernstudium benötigen, bei ca. 10 bis 18 Stunden pro Woche. Bei den täglichen Anforderungen ist es nicht immer leicht, alle Verpflichtungen "unter einen Hut" zu bringen und dauerhaft die nötige Zeit und Energie für das Studium aufzuwenden.

Damit der anfänglichen Euphorie nicht allzu schnell Ernüchterung folgt und Sie Ihr Studium mit Freude und Motivation erfolgreich durchlaufen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Studium von Anfang an nachhaltig in Ihren Alltag zu integrieren. Mit einer Zusammenstellung von Tipps und Techniken aus dem Lern- und Zeitmanagement möchten wir Sie hierbei systematisch unterstützen.

Der Bund und die Länder unterstützen Bildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Fort- und Weiterbildung.

Weitere Informationen hier


Alles klar – nein?

Antworten auf viele Ihrer Fragen finden Sie auch in unseren FAQs.

Bildungsfreistellung ...

... ist zusätzlicher bezahlter Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern für Bildungsmaßnahmen gewähren.

Mehr dazu

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