FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wir haben für Sie allgemeine Fragen zum Fernstudium, Fragen zum Ablauf eines Studiums sowie studiengangsspezifische Fragen zusammengestellt.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen rund ums Fernstudium haben oder fehlen Ihnen benötigte Informationen, so nutzen Sie unser Angebot der individuellen Studienberatung.

Allgemeine Fragen zum Fernstudium

Im Gegensatz zu einem Vollzeitstudium (Präsenzstudium) ermöglicht zeit- und ortsunabhängiges Fernstudieren eine flexible Gestaltung von Lerntempo und Lernverhalten und stellt somit gerade für Berufstätige eine ideale Weiterbildungsform dar. In den Selbststudienphasen wird selbstständig mit Studienbriefen und Lernsoftware gearbeitet. Somit können die Studien- und Lernzeiten flexibel den individuellen Arbeitszeiten und persönlichen Bedingungen angepasst werden. Ergänzend gibt es an den Hochschulen Präsenzphasen, die im besonderen Maße der Vertiefung und Anwendung des neu erworbenen Wissens dienen.

Bachelor-Studiengänge sind grundständig und vermitteln einen ersten berufsqualifizierenden, akademischen Abschluss. Grundsätzlich verleihen Bachelorabschlüsse dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen. Durch verwendeten Zusätze wie Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.) und Bachelor of Laws (LL.B.) wird die Ausrichtung dieses ersten Abschlusses verdeutlicht. Während des Studiums werden grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der gewählten Studienrichtung erworben. Damit soll das Erststudium praxisorientierter und stärker international ausgerichtet sein.

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bachelor-Studiengangs besteht auch die Möglichkeit, in einem konsekutiven oder fachübergreifenden Master-Programm weiter zu studieren. Master-Studiengänge können als Konsekutivstudiengänge angeboten werden, d.h. sie schließen zeitlich und inhaltlich unmittelbar an einen Bachelor-Studiengang an. Analog zu den Bachelor-Abschlüssen werden auch bei den konsekutiven Master-Abschlüssen Zusätze verwendet, die die Ausrichtung des Studiums beschreiben: Master of Arts (M.A.), Master of Science (M. Sc.), Master of Engineering (M.Eng.) und Master of Laws (LL.M.)

Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studierenden in einem Fach weiterzubilden, das sie in ihren vorangegangenen Studien noch nicht vertieft belegt haben. Sie schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an und setzen erste Berufspraxis voraus. Auch beim weiterbildenden Master-Abschluss gibt es unterschiedliche Ausrichtungen wie beispielsweise Master of Business Administration (MBA), Master of Business and Engineering (MBE) oder Master of Business Marketing (MBM).

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden im großen Umfang Studiengänge eingerichtet, die zu den Abschlüssen Bachelor und Master führen. In Deutschland wurde zum Zweck der Qualitätsprüfung von Studienangeboten am 8. Dezember 1998 der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu begutachten, die ihrerseits wiederum diese neuen Studiengänge akkreditieren. Die Agenturen, wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge, tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates und können somit im europaweiten Vergleich bestehen.

In der Regel ist für ein weiterbildendes Fernstudium, das mit einem staatlich anerkannten Mastertitel abschließt, ein erster Hochschulabschluss notwendig. Es gibt allerdings bei einigen Fernstudiengängen die Möglichkeit für besonders qualifizierte Berufstätige, über eine Eignungsprüfung ein Studium zu beginnen. Ein Zertifikatsstudium, das mit einem Hochschulzertifikat abschließt, kann meist ohne ersten Hochschulabschluss absolviert werden.

Formal ist das kein Problem: In allen 16 Bundesländern ist der Zugang zur Hochschule auch auf dem so genannten „dritten Bildungsweg“ möglich. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind je nach Bundesland verschieden. Erforderlich sind grundsätzlich der Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung und zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung. Unterschiede gibt es in der verlangten Dauer der Berufserfahrung, der Zulassungspraxis der einzelnen Hochschulen und der Studiengänge. Dies gilt aber nur für grundständige Studiengänge.

Eine Synoptische Darstellung der landesspezifischen Regelungen finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz (KMK).

Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten akademischen Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Der Bachelor ist dabei als erster „berufsbefähigender“ Abschluss eine notwendige Qualifikation, um zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.

Als konsekutiver Studiengang wird das Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor-Studiengang und einem darauf aufbauenden und sowohl zeitlich als auch inhaltlich unmittelbar anschließendem Master-Studiengang besteht.

Weiterbildende Studiengänge, wie ein „Zweitstudiengang“ oder weiterbildendes „Aufbaustudium“, bauen zwar auf einem ersten abgeschlossenen Hochschulstudium auf, sind aber nicht in einem konsekutiven Modell eingebunden und setzen im Gegensatz zum konsekutiven Masterstudium erste einschlägige Berufspraxis nach dem Hochschulabschluss voraus.

Einen kurzen Überblick über das Angebot des zfh bietet unsere Homepage unter Studienfinder.
Kostenloses Informationsmaterial zu den einzelnen Fernstudienangeboten des zfh können Sie unter Infomaterial anfordern.

Wir stellen auf unserer Homepage weitere Informationen zu Fernstudienangeboten bereit.

Menschen mit Behinderungen, die die Zugangsvoraussetzung erfüllen, können zum Fernstudium bei dem zfh zugelassen werden.

Fragen zum Ablauf eines Studiums

Die Semester an (Fach-)Hochschulen umfassen idR die Zeit von:
01.03. – 31.08.: Sommersemester
01.09. – 28.02.: Wintersemester
und unterscheiden sich dadurch von den Semesterzeiten an Universitäten.

Unser Partnerland Hessen hat zwischenzeitlich seine Semesterzeiten vereinheitlich, so dass hier Folgendes gilt:
01.04. – 30.09.: Sommersemester
01.10. – 31.03.: Wintersemester

Der Beginn der Eröffnungs- und Präsenzveranstaltungen variiert je nach Hochschule und Studiengang.

Die Anmeldung zum Sommersemester ist vom 1. November bis zum 15. Januar eines jeden Jahres möglich.
Zum Wintersemester beginnt der Bewerbungszeitraum am 1. Mai und endet am 15. Juli eines jeden Jahres.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen bei einigen Studiengängen hiervon abweichen. Des Weiteren ist die Anmeldefrist für Interessierte ohne ersten Hochschulabschluss an einigen Hochschulen vorgezogen. Die aktuellen Termine finden Sie bei jedem Studiengang extra benannt.

Die Anmeldung für ein Fernstudium des zfh erfolgt online über unsere Homepage. Im Bereich Anmeldung finden Sie entsprechende Informationen und den Zugang zur Online-Anmeldung.

Die einzelnen Informationsveranstaltungen finden idR im Bewerbungszeitraum an der jeweiligen Hochschule statt. Die Termine sind auf unserer Homepage unter Informationstermine abrufbar. Einige Studiengänge bieten die Info-Veranstaltung als "Live-Stream" an, an der Sie nach vorheriger Anmeldung von zuhause aus teilnehmen können oder die Veranstaltung später als Aufzeichnung auf der Homepage des Studiengangs abrufen können.

Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, melden Sie sich zu jedem weiteren Semester zurück. Sie finden die jeweiligen Rückmeldetermine unter Rückmeldung zum Folgesemester.

Ausländische InteressentInnen können sich um einen Studienplatz bewerben, wenn ihre Deutschkenntnisse den Anforderungen eines Fernstudiums entsprechen. Die Hochschulen verlangen idR Sprachnachweise auf C1-Niveau.

Eine Ausnahme bildet hier unser international ausgerichteter Fernstudiengang "Logistics - International Management & Consulting (LIMC)", hier sind sowohl von ausländischen InteressentInnen, aber auch von deutschen StudienbewerberInnen englische Sprachkenntnisse der Stufe C1 (CEFR) oder vergleichbare, wie z.B. IELTS 7.0 oder höher, TOEFL iBT 110 - 119 oder durch einen anderen anerkannten Sprachtest nachzuweisen.

Die Studiensprache der Fernstudiengänge der zfh ist idR deutsch, mit Ausnahme des komplett englischsprachigen Studiengangs LIMC. Manche Studiengänge erfordern aber dennoch (geringfügige bis mittlere) Englischkenntnisse, da ggf. einzelne Module auf Englisch angeboten werden.

Teilweise können Leistungen aus vorherigen Studien an anerkannten Hochschulen angerechnet werden. Bezüglich der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sollten sich Interessierte und Studierende an die fachspezifische Studiengangsbetreuung der jeweiligen Hochschule wenden.

Der Bund und die Länder unterstützen Bildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung. Bitte informieren Sie sich u.a. zu folgenden Programmen:

  • Aufstiegsstipendium
  • Bildungsscheck (speziell in NRW)
  • Qualischeck (Rheinland-Pfalz)
  • Weiterbildungsbonus (Hamburg)

Weitere Informationen unter Fördermöglichkeiten.

Ja. Aufwendungen, die für die berufliche Weiterbildung entstehen, können idR bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, entweder in Form von Werbungskosten oder aber als Sonderausgaben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihr Finanzamt.

Bedürftige Studierende können in Härtefällen eine Gebührenermäßigung beantragen. Gebühren können ermäßigt werden im Falle von Arbeitslosigkeit, bei Sozialhilfeempfängern und Strafgefangenen. Eine Ermäßigung der Gebühren kann nur bereits eingeschriebenen Studierenden gewährt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren sind zu finden unter Rückmeldung.

Nein, in dem studentischen Beitrag, den die Fernstudierende für ihre Hochschule zahlen, ist der Betrag für ein Semesterticket nicht enthalten, da Fernstudierende das Semesterticket selten nutzen würden. Sie erhalten insofern kein Semesterticket, zahlen deshalb aber im Vergleich zu den Präsenzstudierenden der jeweiligen Hochschule einen reduzierten studentischen Beitrag.

In Abhängigkeit vom Fernstudiengang und den persönlichen Vorkenntnissen liegt der Zeitaufwand, der für ein weiterbildendes Master-Fernstudium eingeplant werden sollte, im Allgemeinen bei ca. 10 bis 18 Stunden in der Woche. Bei einigen Studiengängen, z.B. den berufsbegleitenden bzw. berufsintegrierenden Bachelor-Studiengängen, kann er jedoch auch höher, bei bis zu 25 Wochenstunden liegen.

Ja, alle Bachelor- und Master-Fernstudiengänge, die das zfh in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Hochschulen anbietet, sind akkreditiert.

Ein an einer (Fach-)Hochschule erworbener Master-Abschluss berechtigt genau wie ein universitärer Masterabschluss grundsätzlich die Möglichkeit, ein Promotionsverfahren aufzunehmen. Ob der Abschluss durch ein Präsenz- oder durch ein Fernstudium erworben wurde, spielt dabei keine Rolle. Da das Promotionsrecht aber nach wie vor ausschließlich bei den Universitäten liegt, entscheiden diese gemäß ihren Promotionsordnungen über die Zulassung der Promotionswilligen. Immer mehr (Fach-)Hochschulen gehen mittlerweile Kooperationen mit Partner-Universitäten ein, um ihre AbsolventInnen bei einem Promotionsvorhaben zu unterstützen.

Studiengangsspezifische Fragen

Eine telefonische Eingangsberatung durch MitarbeiterInnen des zfh erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 261 91538-0.
Sollten Sie eine ausführliche Studienberatung zu den Angeboten des zfh und den Zugangsvoraussetzungen wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Annette Honsel, die Sie telefonisch unter der Rufnummer: +49 261 91538-12 oder per E-Mail an beratung@zfh.de erreichen.

Darüber hinaus stehen auch die Kolleginnen der Studierendenverwaltung für Fragen zu den Zulassungvoraussetzungen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Frau Elma Lagumdzija unter: +49 261 91538-18, Frau Gina Reinhardt unter +49 261 91538-14 oder Frau Andrea Müller unter +49 261 91538-17 oder per E-Mail an zulassung@zfh.de.

Für eine fachliche/inhaltliche Studienberatung wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen der Studiengänge an der jeweiligen (Fach-)Hochschule. Die Kontaktdaten können Sie den Ausführungen zu den einzelnen Studiengängen entnehmen.

Über die Seite Anmeldung kommen Sie auf die jew. Anmeldeseite Ihres Wunschstudiengangs mit allen relevanten Informationen und Formularen. Die Anmeldung zu unseren Fernstudiengängen erfolgt ausschließlich online über unsere Bewerbungsseite. Hier müssen Sie zunächst wie beschrieben einen Bewerber-Account anlegen, bevor Sie, nach der elektronischen Zusendung Ihres Passwortes, für den Studiengang Ihrer Wahl anmelden können. Das online ausgefüllte, dann ausgedruckte und unterschriebene „Antragsformular Fernstudium“ senden Sie zusammen mit allen für die Zulassung erforderlichen Zeugniskopien und Nachweisen an das zfh. Welche Unterlagen für die Zulassung benötigt werden, entnehmen Sie bitte der studiengangspezifischen Checkliste. 

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Fernstudienangebote des zfh finden Sie unter Studienfinder.
Die Anforderungen, die Sie für die Aufnahme zu einem Fernstudiengang erfüllen sollten, können Sie ebenfalls den Anmeldeunterlagen und der zugehörigen Checkliste entnehmen. Diese finden Sie über Anmeldung.

Informationen zu den Studieninhalten der einzelnen Fernstudienangebote der ZFH finden Sie unter Studienfinder. Bitte beachten Sie bei den Angebotsseiten den Link unter dem Abschnitt "Details zum Studium", über den man auf die studiengangeigene Homepage mit vertiefenden Angaben auch zu den Studieninhalten (Modulbeschreibungen, Modulhandbuch, Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan etc.) gelangt. Gerne helfen Ihnen bei inhaltlichen Fragen auch die MitarbeiterInnen der Studiengangsbetreuung an der jeweiligen (Fach-)Hochschule weiter.

Bei inhaltlichen und fachspezifischen Fragen zu den Fernstudienangeboten stehen Ihnen die StudiengangsbetreuerInnen an den Hochschulen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der AnsprechpartnerInnen finden Sie beim jeweiligen Fernstudiengang oder in unserem Ratgeber, den Sie auch unter Fernstudienratgeber downloaden können.

Die Kosten für ein grundständiges Bachelor-Studium setzen sich aus der Bezugsgebühr für die Bereitstellung des Studienmaterials und dem Sozialbeitrag/studentischen Beitrag an die (Fach-)Hochschule (Beitrag für Studierendenschaft (ASTA) und das Studentenwerk) zusammen.
Bei einem weiterbildenden Master-Fernstudium kommt die Weiterbildungsgebühr hinzu.

Weitere Kosten können u.U. bei einigen Studiengängen entstehen für Urlaubs- oder Wiederholungssemester, für die Wiederholung von Prüfungsleistungen oder z.B. für Zweitstudierenden in RLP bei der Aufnahme eines weiteren grundständigen Bachelor-Studiengangs.

Informationen zu den Kosten finden Sie auf unserer Homepage beim jeweiligen Fernstudiengang.

Der Versand der Zulassungs- und Gebührenbescheide erfolgt i.d.R. nach Beendigung des Zulassungsverfahrens, für ein Wintersemester Ende Juli bis Mitte August, für ein Sommersemester Ende Januar bis Mitte Februar.

Die Gebühren sind immer vor Semesterbeginn zu zahlen; eine Ratenzahlung ist leider idR nicht möglich.

Je nach Fernstudienangebot und Anzahl der Semesterbelegungen reichen die Abschlüsse vom Hochschulzertifikat bis zum Master. Informationen zu den Abschlüssen, die Sie bei den einzelnen Fernstudienangeboten des zfh erwerben können, finden Sie unter Studienfinder.

Die Termine der Präsenzveranstaltungen für das aktuelle Semester finden Sie unter Präsenztermine.
Klausuren und Prüfungen finden meist an den Präsenzterminen am Ende des Semesters statt.

Ja und Nein. Es gibt idR für die Präsenzveranstaltungen der Fernstudiengänge des zfh eine Anerkennung zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz. Die zur Beantragung nötigen Formulare werden von uns zu jedem Semester aktualisiert.
Es gibt aber auch Bundesländer, in denen ArbeitnehmerInnen entweder keine entsprechende rechtliche Möglichkeit zur Beantragung von Bildungsurlaub haben oder in denen unsere Angebote aus verschiedenen Gründen nicht anerkannt werden.

Informationen zur Bildungsfreistellung und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Bildungsfreistellung.

Die Antragsformulare finden Sie auf unserer Homepage unter Bildungsfreistellung. Bitte drucken Sie sich diese aus und reichen sie ausgefüllt spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber ein.

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