Studieren ohne Abitur

Die Voraussetzungen

Sie möchten studieren und haben weder Abitur noch Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife? Dann benötigen Sie für ein Studium in Rheinland-Pfalz:

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung; Sie müssen die Ausbildung mit "gutem Erfolg" (2,5 oder besser) beendet haben.

    Ihre Ausbildung muss in keinem fachlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studium stehen. Für ein Studium an einer Hochschule bekommen Sie damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
     
  2. Oder Sie haben einen Meisterabschluss oder eine als vergleichbar zu betrachtende Fort- und Weiterbildungsprüfung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksverordnung absolviert, den staatlich geprüften Abschluss einer Fachschule erworben oder einen Lehrgang besucht, der mindestens 400 Ausbildungsstunden umfasst hat und für den Sie einen ersten Berufsabschluss nachweisen mussten. Damit erhalten Sie einen unmittelbaren Hochschulzugang für Fach-/Hochschulen und Universitäten.

Regelungen nach Bundesländern

Die gesetzliche Bestimmungen für das Studium ohne Abitur unterscheiden sich von Land zu Land etwas, vor allem bei Studieninteressierten, die aufgrund einer Berufsausbildung ein Studium aufnehmen wollen. Für Personen mit Meisterabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss ist eine Hochschulzulassung bundesweit recht einheitlich und relativ einfach zu erlangen.
Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach Bundesländern finden Sie hier.

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