Informationen für Geflüchtete

Hinweise auf hilfreiche Seiten

Das zfh koordiniert Fernstudienprogramme für Hochschulen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Wenn Sie in einem dieser Bundesländer oder ganz allgemein in Deutschland ein Studium beginnen oder ein bereits begonnenes Studium fortsetzen möchten, finden Sie Informationen und Hilfen auf den folgenden Seiten:

Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie allgemeine Informationen für Geflüchtete:

Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) hat eine eigene Webseite mit Informations- und Unterstützungsangeboten für geflüchtete Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine aufgebaut:

Zu Ihren Studienmöglichkeiten in Hessen, finden Sie auf folgender Internetseite weitere Informationen:

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlands (htw saar) hat mit dem Projekt DaFür (Deutsch als Fremdsprache für Integration) eine kostenfreie App erstellt, die Ihnen dabei hilft Ihren Wortschatz im Selbststudium zu erweitern: 

Wenn Sie an einem Studium an der Hochschule Koblenz interessiert sind, können Sie sich auf folgender Internetseite informieren:

Studieren in Deutschland - Studying in Germany

Informationen rund um das Studium und Leben in Deutschland in sieben Sprachen auf der Website:


Wer seine deutschen Sprachkenntnisse verbessern oder ein - an den Hochschulen notwendiges - Sprachzertifikat erwerben möchte, findet dazu unter den nachfolgenden Links Informationen. Die bundesländerübergreifenden Informationsplattformen helfen auch bei der Studienwahl und Studienvorbereitung:  


Zur Vorbereitung auf ein Studium eignen sich auch folgende Internetplattformen:

Fördermöglichkeiten

Das Land Hessen bietet Stipendien für hochqualifizierte Flüchtlinge. Informationen dazu und die Fördervoraussetzungen finden Sie unter:

BAfög für Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge (anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem Schutz, BAföG § 8 Abs.2 Nr.1) können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland sind. Mehr dazu unter:


Gleiches gilt ab 1.1.2016 für Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel, wenn sie sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten (Voraufenthalt).

Als BAföG-Empfänger dürfen Sie 4800 € pro Jahr dazu verdienen.

Asylbewerber und -bewerberinnen, deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, können kein BAföG beantragen. Sie erhalten Unterstützung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nach drei Monaten besteht die Möglichkeit zu arbeiten, allerdings erst nach Vorrangprüfung.

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Wir beraten Sie gerne