Die drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland ermöglichen Studieninteressierten, die zwar keinen ersten Hochschulabschluss haben, dafür aber über eine umfangreiche berufliche Qualifikation verfügen, die Zulassung in weiterbildenden Master-Studiengänge. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfung werden von der jeweiligen Hochschule bzw. dem Studiengang gestaltet und können deshalb unterschiedlich sein.
Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfung werden von der jeweiligen Hochschule bzw. dem Studiengang gestaltet und können deshalb unterschiedlich sein.
Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfung werden von der jeweilen Hochschule bzw. dem Studiengang gestaltet und können deshalb unterschiedlich sein.
Mit Ausnahme der konsekutiven Masterstudiengänge M.A. Soziale Arbeit (maps) und M.A. Psychosoziale Beratung und Therapie sowie den Studiengängen M.Eng. Konstruktionsbionik und MBA Management in der Weinwirtschaft, besteht bei allen Master- und MBA-Fernstudiengängen für beruflich Qualifizierte ohne ersten Hochschulabschluss die Möglichkeit, über eine Eignungsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! Bitte schreiben Sie uns unter beratung@zfh.de oder rufen Sie uns an unter +49 261 91538-12.