1998 – Fundament gegossen
Eine stabile Basis
Der „Staatsvertrag über Fernstudien an Fachhochschulen“ bildet die rechtliche Grundlage der länderübergreifenden Fernstudienkooperation. Er legt auch den Rahmen der Struktur und Organisation der ZFH fest. Dazu haben sich die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland entschieden. Aufbau und Organisation der ZFH orientieren sich dabei an den Kernkompetenzen des Verbundes. Diese fokussieren sich auf die Fernstudienentwicklung, -verwaltung und -organisation, das Marketing, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Qualitätsmanagement und die Evaluation.