Sie möchten studieren und haben weder Abitur, noch Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife? Dann benötigen Sie für ein Studium in Rheinland-Pfalz:
1. eine abgeschlossene Berufsausbildung; Sie müssen die Ausbildung mit "gutem Erfolg" beendet haben, d.h. die Gesamtdurchschnittsnote aus dem Notendurchschnitt Ihres Berufsschulabgangszeugnisses plus der Durchschnittsnote Ihrer Berufsabschlussprüfung (geteilt durch 2) darf max. 2,5 sein oder besser.
Ihre Ausbildung muss in keinem fachlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studium stehen. Für ein Studium an einer Fach-/Hochschule bekommen Sie damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
Für ein Studium an einer Universität erhalten Sie eine unmittelbare fachgebundene Zugangsberechtigung, d.h. die Ausbildung muss in einem Zusammenhang mit dem gewählten Studium stehen.
2. Oder Sie haben einen Meisterabschluss oder eine als vergleichbar zu betrachtende Fort- und Weiterbildungsprüfung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksverordnung absolviert, den staatlich geprüften Abschluss einer Fachschule erworben oder einen Lehrgang besucht, der mindestens 400 Ausbildungsstunden umfasst hat und für den Sie einen ersten Berufsabschluss nachweisen mussten. Damit erhalten Sie einen unmittelbaren Hochschulzugang für Fach-/Hochschulen und Universitäten.