Die drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland ermöglichen Studieninteressierten, die zwar keinen ersten Hochschulabschluss haben, dafür aber über eine umfangreiche berufliche Qualifikation verfügen, die Zulassung in weiterbildenden Master-Studiengänge. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Für Studiengänge in Rheinland-Pfalz:
1. Vorliegen einer schulischen oder beruflichen Hochschulzugangsberechtigung
2. eine daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit
3. Teilnahme an und Bestehen einer (schriftlichen und mündlichen) Eignungsprüfung, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird.
Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfung werden von der jeweilen Hochschule bzw. dem Studiengang gestaltet und können deshalb unterschiedlich sein.
Für Studiengänge in Hessen:
1. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
2. Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mehrjährige Berufserfahrung; Berufsausbildung und Berufserfahrung müssen einen fachlichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen.
3. Teilnahme an und Bestehen einer Eignungsprüfung, durch die ein Kenntnisstand nachgewiesen wird, der dem eines für den angestrebten Studiengang einschlägigen ersten Hochschulabschlusses entspricht.
Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfung werden von der jeweilen Hochschule bzw. dem Studiengang gestaltet und können deshalb unterschiedlich sein.
Für Studiengänge im Saarland:
1. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
2. mehrjährige, qualifizierte Berufserfahrung
3. Teilnahme an und Bestehen einer Eignungsprüfung, durch die nachzuweisen ist, dass die beruflichen Kompetenzen dem für den angestrebten Studiengang einschlägigen ersten Hochschulabschluss entsprechen.
Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfung werden von der jeweilen Hochschule bzw. dem Studiengang gestaltet und können deshalb unterschiedlich sein.