1. ZFH (Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen)
  2. Beratung
  3. Fördermöglichkeiten

Für berufsbegleitende Fernstudienangebote gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten, wovon wir Ihnen an dieser Stelle einige detailliert vorstellen möchten.

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen, die Ihnen für Ihre berufliche Weiter- bzw. Fortbildung entstehen, können Sie in der Regel steuerlich bei der Einkommenserklärung geltend machen.
Bei Fragen zur Absetzbarkeit von Werbungskosten oder Sonderausgaben vom steuerlichen Einkommen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Bildungsfreistellung

Sie als Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit von Ihrem Arbeitgeber bezahlten Urlaub für die Präsenzphasen an den Hochschulen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz zu erhalten.
Bitte informieren Sie sich hier.

Förderung für Soldatinnen und Soldaten

Wenn Sie Soldatin bzw. Soldat sind, besteht die Möglichkeit, dass der Berufsförderungsdienst (BFD) die Kosten für das von Ihnen gewählte Fernstudium übernimmt. Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen BFD-Berater.

Festo Bildungsfonds

Der Festo Bildungsfonds richtet sich speziell an Teilzeit-Studierende, die ein ingenieurwissenschaftlich-technisches Studienvorhaben realisieren möchten sowie an MINT-Professionals, die sich durch ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium weiterqualifizieren möchten.

Qualifizierungsscheck

Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmern, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Dieses Angebot richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (aus kleinen oder mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten) mit Hauptwohnsitz in Hessen, die mindestens 45 Jahre alt sind oder über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen. Bitte informieren Sie sich unter Qualifizierungsscheck.de.

Qualischeck

Um die rheinland-pfälzischen Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt.
Im Rahmen dieses Programms werden folgende Personengruppen gefördert:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftige ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,
  • kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben und ihre dort ansässigen Beschäftigten ab 45 Jahren fördern möchten,
  • mitarbeitende Betriebsinhaber ab 45 Jahren in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung,  
  • Freiberufler bzw. Selbständige ab 45 Jahren in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit oder  
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsrückkehrer ab 45 Jahren .

Bitte informieren Sie sich unter Qualischeck.de.

Stipendien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Begabtenförderungswerke, die Stipendien im Bereich der Begabtenförderung im Hochschulbereich vergeben. Bitte informieren Sie sich unter Stipendiumplus.
Darüber hinaus bietet das BMBF zusätzlich Aufstiegsstipendien an. Das Programm richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte.
Die Stipendien-Datenbank Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet Ihnen umfassende Informationen zu Stipendien, die sie interaktiv abrufen können.

Studienkonto

An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz wurden zum Wintersemester 2004/05 Studienkonten eingeführt. Personen, die nach Einführung der Studienkonten ihr Erststudium in Rheinland-Pfalz absolviert haben und über ein Restguthaben verfügen, können dieses auch für postgraduale oder weiterbildende Studiengänge verwenden.

Ist das Restguthaben aufgebraucht und das postgraduale oder weiterbildende Studium noch nicht beendet, fallen ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Studiengebühren an.

Restguthaben können nicht ausgezahlt oder auf andere Personen übertragen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz unter: http://www.mbwjk.rlp.de/

Studienkredit

Die Vielfalt an Studienkreditangeboten ist groß und unterscheidet sich nicht nur im Zinssatz, sondern auch im grundsätzlichen Modell sowie vielen Einzelkriterien für die Aufnahme in die Förderung und die Kreditabwicklung selbst. Einen guten Überblick gibt die Seite www.studienkredit.de

Sonstige Fördermöglichkeiten

Der Bund und die Länder unterstützen Bildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Fort- und Weiterbildung. Bitte informieren Sie sich u.a. zu folgenden Programmen:

 
 

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