Der Bund und die Länder unterstützen Bildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Fort- und Weiterbildung. Einen guten Überblick gibt Ihnen die Seite www.foederdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite einige Fördermöglichkeiten für berufsbegleitende Fernstudienangebote detailliert vorstellen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen, die Ihnen für Ihre berufliche Weiter- bzw. Fortbildung entstehen, können Sie in der Regel steuerlich bei der Einkommenserklärung geltend machen.
Bei Fragen zur Absetzbarkeit von Werbungskosten oder Sonderausgaben vom steuerlichen Einkommen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Bildungsfreistellung
Sie als Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit von Ihrem Arbeitgeber bezahlten Urlaub für die Präsenzphasen an den Hochschulen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz zu erhalten.
Bitte informieren Sie sich hier.
Förderung für Soldatinnen und Soldaten
Wenn Sie Soldatin bzw. Soldat sind, besteht die Möglichkeit, dass der Berufsförderungsdienst (BFD) die Kosten für das von Ihnen gewählte Fernstudium übernimmt. Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen BFD-Berater oder unter www.bfd.bundeswehr.de.
Festo Bildungsfonds
Der Festo Bildungsfonds richtet sich speziell an Teilzeit-Studierende, die ein ingenieurwissenschaftlich-technisches Studienvorhaben realisieren möchten sowie an MINT-Professionals, die sich durch ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium weiterqualifizieren möchten.
Qualifizierungsscheck
Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmern, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Dieses Angebot richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (aus kleinen oder mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten) mit Hauptwohnsitz in Hessen, die mindestens 45 Jahre alt sind oder über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen. Bitte informieren Sie sich unter Qualifizierungsschecks.de.
Qualischeck
Um die rheinland-pfälzischen Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt.
Im Rahmen dieses Programms werden folgende Personengruppen gefördert:
- sozialversicherungspflichtig Beschäftige ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,
- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben und ihre dort ansässigen Beschäftigten ab 45 Jahren fördern möchten,
- mitarbeitende Betriebsinhaber ab 45 Jahren in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung,
- Freiberufler bzw. Selbständige ab 45 Jahren in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit oder
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsrückkehrer ab 45 Jahren .
Bitte informieren Sie sich unter Qualischeck.de.
Stipendien
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Begabtenförderungswerke, die Stipendien im Bereich der Begabtenförderung im Hochschulbereich vergeben. Bitte informieren Sie sich unter Stipendiumplus.
Darüber hinaus bietet das BMBF zusätzlich Aufstiegsstipendien an. Das Programm richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - sbb - betreut das Weiterbiludngsstipendium, ein Programm für Berufseinsteiger. Gefördert werden vor allem fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen, aber auch teilweise ein berufsbegleitendes Studium.
Die Stipendien-Datenbank Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet Ihnen umfassende Informationen zu Stipendien, die sie interaktiv abrufen können.
Studienkonto
An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz wurden zum Wintersemester 2004/05 Studienkonten eingeführt. Personen, die nach Einführung der Studienkonten ihr Erststudium in Rheinland-Pfalz absolviert haben und über ein Restguthaben verfügen, können dieses auch für postgraduale oder weiterbildende Studiengänge noch bis einschließlich WS14/15 verwenden.
Ist das Restguthaben aufgebraucht und das postgraduale oder weiterbildende Studium noch nicht beendet, fallen ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Studiengebühren an.
Restguthaben können nicht ausgezahlt oder auf andere Personen übertragen werden.
Studienkredit
Die Vielfalt an Studienkreditangeboten ist groß und unterscheidet sich nicht nur im Zinssatz, sondern auch im grundsätzlichen Modell sowie vielen Einzelkriterien für die Aufnahme in die Förderung und die Kreditabwicklung selbst. Einen guten Überblick gibt die Seite www.studienkredit.de
KFW Studienkredit
Die KfW Bankengruppe unterstützen Studierende bei der Finanzierung ihres Studiums mit der passenden Förderung.
Mit dem KfW Studienkredit können Studenten ab dem ersten Semester monatlich bis zu 650 Euro für ihren Lebensunterhalt beantragen und das bis zu 14 Semester lang. Antragsvoraussetzung ist ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und ein Lebensalter von maximal 34 Jahren.
Neu: Ab April 2013 kann der einkommens- und bonitätsunabhängige KfW Studienkredit erstmals auch für Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie für Promotionen, Studium in Vollzeit oder Teilzeit genutzt werden. Die Altersgrenze bei Antragstellung liegt bei maximal 44 Jahren.
Die Vorteile des Studienkredites:
- Topkonditionen, Effektivzinssatz zur Zeit 3,28 % p. a.
- Finanzierung unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern.
- Keine Sicherheiten erforderlich.
- Flexible Auszahlungsbeträge möglich.
- Flexible und moderate Tilgung, auch außerplanmäßige Tilgung möglich.
- Festzinsoption für die Tilgungsphase.
Näheres erfahren Sie auf der Webseite der KfW.
Meister-BAföG
Das Meister-BAföG richtet sich an Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiB) oder der Handwerkerordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergliechbaren Berufsabschluss verfügen. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen mit einem Lehrgangsumfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden. Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht ergänzt werden und Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Nicht gefördert werden allerdings Abschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen. Mehr unter www.meister-bafoeg.info.








