Wann beginnen und enden Sommersemester und Wintersemester?
Die Semester umfassen die Zeit von:
01.03. – 30.08.: Sommersemester
01.09. – 28.02.: Wintersemester
Der Beginn der Eröffnungs- und Präsenzveranstaltungen variiert je nach Hochschule.
Wann kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung zum Sommersemester ist vom 1. November bis zum 15. Januar eines jeden Jahres möglich.
Zum Wintersemester beginnt der Bewerbungszeitraum am 1. Mai und endet am 15. Juli eines jeden Jahres.
(Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen bei einigen Studiengängen hiervon abweichen. Des Weiteren ist die Anmeldefrist für Interessierte ohne ersten Hochschulabschluss an einigen Fachhochschulen vorgezogen.)
Wo erhalte ich die Anmeldeunterlagen?
Die Formulare zur Anmeldung für ein Fernstudium der ZFH können auf unserer Homepage unter Anmeldung herunter geladen werden.
Wann und wo finden die Informationsveranstaltungen der einzelnen Fernstudiengänge statt?
Die einzelnen Informationsveranstaltungen finden i.d.R. im Bewerbungszeitraum an der jeweiligen Fachhochschule statt. Die Termine sind auf unserer Homepage unter Informationstermine abrufbar.
Wann sind die Rückmeldezeiträume?
Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, melden Sie sich zu jedem weiteren Semester zurück. Die Rückmeldefristen sind für ein Wintersemester vom 01.05. bis spätestens zum 30.06. und für das Sommersemester vom 01.11. bis spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres.
Können sich ausländische Interessenten bewerben?
Ausländische Interessenten können sich um einen Studienplatz bewerben, wenn ihre Deutschkenntnisse den Anforderungen eines Fernstudiums entsprechen.
In welcher Sprache wird das Fernstudium durchgeführt?
Die Studiensprache der Fernstudiengänge der ZFH ist i.d.R. deutsch.
Kann ich Leistungen aus vorherigen Studien im Fernstudium anrechnen lassen?
Teilweise können Leistungen aus vorherigen Studien an anerkannten Hochschulen angerechnet werden. Bezüglich der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sollten sich Interessierte und Studierende an die fachspezifische Studiengangsbetreuung der jeweiligen Hochschule wenden.
Gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei einem Fernstudium?
Der Bund und die Länder unterstützen Bildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung. Bitte informieren Sie sich u.a. zu folgenden Programmen:
- Aufstiegsstipendium
- Begabtenförderung
- Bildungsscheck (speziell in NRW)
- Qualifizierungsscheck (speziell in Hessen)
- Qualischeck (Rheinland-Pfalz)
- Weiterbildungsbonus (Hamburg)
- Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Weitere Informationen unter Fördermöglichkeiten.
Kann ich die Kosten für ein Fernstudium steuerlich absetzen?
Aufwendungen, die für die berufliche Weiterbildung entstehen können i.d.R. steuerlich bei der Einkommenssteuererklärung in Form von Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihr Finanzamt.
Wann und wie kann ich eine Gebührenermäßigung beantragen?
Bedürftige Studierende können in Härtefällen eine Gebührenermäßigung beantragen. Gebühren können ermäßigt werden im Falle von Arbeitslosigkeit, bei Sozialhilfeempfängern und Strafgefangenen. Eine Ermäßigung der Gebühren kann nur bereits eingeschriebenen Studierenden gewährt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren sind zu finden unter Rückmeldung.
Gibt es für Fernstudierende ein Semesterticket?
In den Semestergebühren für Fernstudierende ist der Beitrag für ein Semesterticket nicht enthalten, da Fernstudierende das Semesterticket selten nutzen würden. Sie erhalten insofern kein Semesterticket.
Welchen Zeitaufwand sollte ich für ein Fernstudium einplanen?
In Abhängigkeit vom Fernstudiengang und den Vorkenntnissen liegt der Zeitaufwand, der für ein Fernstudium eingeplant werden sollte, im Allgemeinen bei ca. 10 bis 15 Stunden in der Woche.
Sind alle Fernstudiengänge der ZFH akkreditiert?
Alle Bachelor- & Master-Fernstudiengänge der ZFH sind akkreditiert.
Berechtigt der Abschluss eines Fernstudiums zur Promotion?
Nach den neuen Regelungen verleiht ein Masterabschluss, der an einer Fachhochschule erworben wurde, genau wie ein universitärer Masterabschluss, grundsätzlich die Berechtigung, ein Promotionsverfahren aufzunehmen. Diese grundsätzliche Gleichstellung ist neu. Die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion obliegt weiterhin den Hochschulen.








